Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Angebot und Vertragsabschluss
- Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen des Lieferers. Verträge werden nur unter der Bedingung der Annahme dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen geschlossen. Entgegenstehende Bedingungen können nur dann und insoweit Vertragsgegenstand werden, als diese ausdrücklich und schriftlich vom Lieferer anerkannt werden.
- Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Auftragsänderungen sowie Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Angebote durch Katalog oder Vertreter. Einwände gegen Preise und Konditionen müssen sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung erhoben werden. Ein späteres Vorbringen wird nicht anerkannt.
- Bezeichnungen und Beschreibungen auf den Prospekten sind unverbindlich. Änderungen in Form, Art und Material werden vorbehalten, insbesondere da diese in aller Regel der Produktpflege dienen und technische Verbesserungen darstellen. Die Beschreibung soll nur den Typ der Waren charakterisieren.
- Verlangt ein Käufer, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten des Verkäufers oder ein Mangel an der verkauften Sache vorliegt, die Rückabwicklung des Kaufvertrages, so ist der Verkäufer berechtigt einen pauschalierten Schadenersatz i. H. v. 25 % des ursprünglichen Auftragwertes geltend zu machen. Grundsätzlich besteht in diesen Fällen allerdings kein Anspruch auf Rückabwicklung; der Verkäufer/Lieferant kann die Rückabwicklung ohne Angabe von Gründen versagen und Erfüllung des Vertrages verlangen.
- Preise
- Bei der im Auftrag genannten Gesamtsumme handelt es sich um einen Bruttobetrag, welcher wie im Auftrag ausgeworfen in voller Höhe zu bezahlen ist. Ein Skonto auf die Gesamtsumme i. H. v. 2 % wird nur gewährt, wenn anlässlich der Auftragserteilung eine Anzahlung i. H. v. Mindestens 30 % auf den Warenwert erfolgt.
- Zahlung
- Sind keine Sondervereinbarungen getroffen, ist der vollständige Rechnungsbetrag bei Anlieferung in bar zu zahlen. Ansonsten werden gesetzliche Zinsen angerechnet. Bank- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlung, gehen alle durch Mahnung entstehenden Kosten – egal welcher Art – zu Lasten des Käufers. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen irgendwelcher Art, sowie sonstige Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.
- Der Käufer gerät mit Ablauf von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch nach 30 Tagen in Zahlungsverzug. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Soweit die Parteien Ratenzahlung vereinbaren und der Käufer mit einer Rate in Verzug gerät, so wird die gesamte Restforderung in einer Summe fällig.
- Lieferzeit
- Die angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese sind als Fixtermine oder verbindliche Liefertermine ausdrücklich vereinbart und bestätigt worden. Wird ein vereinbarter Liefertermin mehr als 2 Monate überschritten, so hat der Besteller vor Rücktritt dem Lieferer eine angemessene Nachfrist – mindestens 1 Monat – zu gewähren. Bei unverschuldetem Lieferverzug, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferstörungen bei Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen jeder Art, entfällt das Rücktrittsrecht des Bestellers.
- Diese vom Willen des Verkäufers unabhängigen Ereignisse berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeiten aufzuschieben oder vom Vertrag ohne Schadenersatzpflicht zurückzutreten.
- Lieferung
- Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr des Käufers, auch bei Frankolieferung. Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer gilt die Sendung an den Käufer als bewirkt. Bei offensichtlichen Transportschäden sind die Rügepflichten bei Bahn (7Tage) und Post (1 Tag) sowie die einschlägigen Transportbedingungen zu beachten.
- Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht mit der Absendung über die Ware auf den Beseller über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versand Bereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.
- Gewährleistung
- Mängel der Lieferung müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen dem Lieferer schriftlich oder fernschriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware nach Menge, Art und Beschaffenheit als in Ordnung befunden. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Bei Transportschaden ist der Besteller verpflichet, diese sofort nach Empfang der Ware gegenüber unserem Fahrerpersonal oder dem anliefernden Spediteur geltend zu machen.
- Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen, wenn gelieferte Kissen oder Matratzen nicht nur zur Ansicht und zu Testzwecken ausgepackt und benutzt worden sind, sondern wenn diese Waren bereits Gebrauchs- oder Benutzungsspuren aufweisen.
- Bei anerkannten Mängeln behält sich der Lieferer vor, bis zu drei Nachbesserungen zu leisten. Sollten drei Nachbesserungen fehlschlagen, kann der Lieferer nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder Minderung zu gewähren. Die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Kaufpreisforderung des Lieferers sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene, rechtskräftig und festgestellte Forderungen des Bestellers. Vereinbarte Zahlungen sind unabhängig von eventuellen Beanstandungen bei Fälligkeit zu leisten.
- Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum der gesamten Lieferung bis zur völligen Bezahlung vor. Das Eigentumsrecht des Verkläufers bleibt auch bei der Weiterverarbeitung oder bei Überlassung der Ware an Dritte bestehen. Sämtliche Lieferungen haben als einheitliches Rechtsgeschäft zu gelten. Bei einem Verkauf an Dritte, welcher nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang geschehen darf, geht kraft hiermit im Voraus getroffener Vereinbarung der geamte Verkaufserlös (Einkaufspreis zuzüglich Gewinnaufschlag, jedoch abzüglich etwaiger Gewährleistungsansprüche), sowie dieser sich auf die Lieferware zufolge Abtretung bezieht, in das Eigentum des Verkäufers über. Im Falle des Weiterverkaufs der gelieferten Ware ist der Käufer verpflichtet, dem Dritten gegenüber sein Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung ebenfalls vorzubehalten. Diesen Anspruch hat er auf Verlangen des Käufers unverzüglich an diesen abzutreten.
- Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist der Verkläufer bezüglich der restlich vorhandenen Warenbestände und aus dessen Lieferungen zur Aussondern berechtigt. Das Aussonderungsrecht erstreckt sich auf diejenigen Forderungen und Recht, welche durch den Weiterverkauf der gelieferten Ware entstanden sind.
- Noch nicht bezahlte Ware darf ohne schriftliche Einwilligung des Verkäfuers weder verpfändet noch sicherheitsübereignet werden. Von etwaigen Pfändungen oder Beschädigungen, welche durch Dritte verursacht sind, hat der Käufer an den Verkäufer sofort Mitteilung zu machen.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Kassel.
- Anwendbares Recht
- Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
- Schadensersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche aus dem Rechtsgrunde der unerlaubten Handlung, Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten sowie die Mangelfolgeschadens werden ausgeschlossen. Dieser Haftungsauschluss erstreckt sich nicht auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, des Fehlers von zugesicherten Eigenschaften oder soweit das Produkthaftpflichtgesetz zwingend eine Haftung vorsieht.
- Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Diese Bestimmungen werden durch eine Formulierung ersetzt, die der ursprünglich gewollten am Nächsten kommt.
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Stand: April 2021