Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Angebot und Vertragsabschluss
  • Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen des Lieferers. Verträge werden nur unter der Bedingung der Annahme dieser Lieferungsund Zahlungsbedingungen geschlossen. Entgegenstehende Bedingungen können nur dann und insoweit Vertragsgegenstand werden, als diese ausdrücklich und schriftlich vom Lieferer anerkannt werden.
  • Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind stets freibleibend.Auftragsänderungen sowie Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Angebote durch Katalog oder Vertreter. Einwände gegen Preise und Konditionen müssen sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung erhoben werden. Ein späteres Vorbringen wird nicht anerkannt.
  • Bezeichnungen und Beschreibungen auf den Prospekten sind unverbindlich. Änderungen in Form,Art und Material werden vorbehalten, insbesondere da diese in aller Regel der Produktpflege dienen und technische Verbesserungen darstellen. Die Beschreibung soll nur den Typ der Waren charakterisieren.
  • Verlangt ein Käufer, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten des Lieferers vorliegt, die Wandlung des Vertrages, so ist der Lieferer berechtigt eine Stornogebühr in Höhe von 25% des ursprünglichen Auftragswertes zu verlangen. Ob eine Wandlung durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Lieferers, er kann ohne Angabe von Gründen Erfüllung verlangen.
  1. Preise
  • Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, netto Kasse, ohne Abzug, ab Werk. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen.
  • Der Käufer verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs zugehende Mahnschreiben unverzüglich zu beantworten. Im Falle der Nichtbeantwortung innerhalb der durch Mahnschreiben dem Käufer gesetzten Fristen gilt als feststehend und vereinbart, dass der Käufer die Waren erhalten und die Forderung des Verkäufers anerkannt hat.
  1. Zahlung
  • Sind keine Sondervereinbarungen getroffen, ist der vollständige Rechnungsbetrag bei Anlieferung in bar zu zahlen. Ansonsten werden bankübliche Kreditzinsen angerechnet. Bei Wechseln und Schecks gilt erst die Einlösung als Erfüllung. Wechselzahlungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Bank-und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlung gehen alle durch Mahnung entstehenden Kosten egal welcher Art -zu Lasten des Käufers. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen irgendwelcher Art, sowie sonstige Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen.
  • Verzug gilt mit Ablauf von 2 Wochen seit Absendung der Rechnung als eingetreten, soweit nicht eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers über andere Zahlungstermine vorliegt. Soweit vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten werden, ist mit Eintreten des Verzugs, d.h. mit Ablauf von einer Woche seit Fälligkeit der gesamte Restbetrag fällig.
  1. Lieferzeit
  • Die angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese sind als Fixtermine oder verbindliche Liefertermine ausdrücklich vereinbart und bestätigt worden. Wird ein vereinbarter Liefertermin mehr als 2 Monate überschritten, so hat der Besteller vor Rücktritt dem Lieferer eine angemessene Nachfrist -mindestens 1 Monat -zu gewähren. Bei unverschuldetem Lieferverzug, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferstörungen bei Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen jeder Art, entfällt das Rücktrittsrecht des Bestellers.
  • Diese vom Willen des Verkäufers unabhängigen Ereignisse berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeiten aufzuschieben oder vom Vertrag ohne Schadenersatzpflicht zurückzutreten.
  1. Lieferung
  • Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr des Käufers, auch bei Frankolieferung. Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer gilt die Sendung an den Käufer als bewirkt. Bei offensichtlichen Transportschäden sind die Rügepflichten bei Bahn (7 Tage) und Post (1 Tag) sowie die einschlägigen Transportbedingungen zu beachten.
  1. Gefahrenübergang
  • Die Gefahr geht mit Übernahme der Verfügungsgewalt über die Ware auf den Bestelle über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versand Bereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.
  1. Gewährleistung
  • Mängel der Lieferung müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen dem Lieferer schriftlich oder fernschriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware nach Menge, Art und Beschaffenheit als in Ordnung befunden. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

    Bei Transportschäden ist der Besteller verpflichtet, diese sofort nach Empfang der Ware gegenüber unserem Fahrerpersonal oder dem anliefernden Spediteur geltend zu machen. Bei anerkannten Mängeln behält sich der Lieferer vor, bis zu drei Nachbesserungen zu leisten. Sollten drei Nachbesserungen fehlschlagen, kann der Lieferer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung gewähren. Die Aufrechnung und das Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Kaufpreisforderung des Lieferers sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte Forderungen des Bestellers. Vereinbarte Zahlungen sind unabhängig von eventuellen Beanstandungen bei Fälligkeit zu leisten.
    Wir gewähren eine Garantie von 12 Jahren auf die Dichtigkeit des Luft- und Wasserkerns. Ab den 5. Jahr ist ein Eigenanteil in Höhe der Materialkostenerhöhung und Fertigungskosten zu tragen.

    Bitte lüften Sie Ihre Matratze immer gut. Legen Sie die Bettdecke zur Seite, um Feuchtigkeitsproblemen vorzubeugen. Die Originalrechnung ist ihr Garantienachweis, Garantieansprüche müssen durch den Hersteller geprüft werden. Der Garantieansprüche erlischt bei unsachgemäßem Gebrauch, ungenügender Belüftung und nicht vorliegender Originalrechnung. Garantie nur für Erstkäufer.Bei Reklamationen und Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Luft- und Wasser-bettenzentrum airvital e.K..

  1. Eigentumsvorbehalt
  • Der Verkäufer behält sich das Eigentum der gesamten Lieferung bis zur völligen Bezahlung vor. Das Eigentumsrecht des Verkäufers bleibt auch bei der Weiterverarbeitung oder bei Überlassung der Ware an Dritte bestehen. Sämtliche Lieferungen haben als einheitliches Rechtsgeschäft zu gelten. Bei einem Verkauf an Dritte, weicher nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang geschehen darf, geht kraft hiermit im Voraus getroffener Vereinbarung der gesamte Verkaufserlös (Einkaufspreis zuzüglich Gewinnaufschlag, jedoch abzüglich etwaiger Gewährleistungsansprüche), soweit dieser sich auf die Lieferware zufolgeAbtretung bezieht, in das Eigentum des Verkäufers über. Im Falle des Weiterverkaufs der gelieferten Ware ist der Käufer verpflichtet, dem Dritten gegenüber sein Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung ebenfalls vorzubehalten. Diesen Anspruch hat er auf Verlangen des Käufers unverzüglich an diesen abzutreten.
  • Für den Fall des Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist der Verkäufer bezüglich der restlich vorhandenen Warenbestände und aus dessen Lieferungen zur Aussonderung berechtigt. Das Aussonderungsrecht erstreckt sich auf diejenigen Forderungen und Rechte, welche durch den Weiterverkauf der gelieferten Ware entstanden sind.
  • Noch nicht bezahlte Ware darf ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers weder verpfändet noch sicherheitsübereignet werden. Von etwaigen Pfändungen oder Beschädigungen, welche durch Dritte verursacht sind, hat der Käufer an den Verkäufer sofort Mitteilung zu machen.
  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Kassel; dies gilt auch für Wechsel und Scheckklagen.
  1. Anwendbares Recht
  • Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.
  1. Schadensersatzansprüche
  • Schadensersatzansprüche aus dem Rechtsgrunde der unerlaubten Handlung, Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten sowie des Mangelfolgeschadens werden ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatzes, des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften oder soweit das Produkthaftpflichtgesetz zwingend eine Haftung vorsieht.
  1. Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Diese Bestimmungen werden durch eine Formulierung ersetzt, die der ursprünglich gewollten am Nächsten kommt.

 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Stand: August 2024